Noch bis zum 8. August 2021 zeigt die Hamburger Kunsthalle in der Lichtwark-Galerie, Raum 104, ein letztes Mal die Ölstudie Elbe und Neustädter Ufer in Dresden im Abendlicht (1837) des norwegischen Künstlers Johan Christian Dahl (1788–1857). Sie wurde 1988 für die Hamburger Sammlung erworben, gehörte allerdings schon damals rechtmäßig der Stadt Cottbus, der sie nun – nach einer langen Restitutionsgeschichte – zurückgegeben wird. Als Leihgabe begrüßen wir zugleich einen Gast aus der Cottbuser Sammlung: die Ölstudie Kreidefelsen auf Rügen (1828) des Berliner Malers Carl Blechen (1798–1840). Dieses Werk war von 1911 bis zu seinem Verkauf 1924 im Besitz der Hamburger Kunsthalle, bevor es schließlich 1938 nach Cottbus gelangte.
Markus Bertsch und Ute Haug haben die Sammlungspräsentation rund um die beiden Ölstudien kuratiert und stellen in ihrer gemeinsamen Führung das künstlerische Umfeld sowie die bewegte Geschichte der Werke vor.
Es gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen; bitte halten Sie mindestens 1,5 m Abstand zueinander. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
Noch bis zum 8. August 2021 zeigt die Hamburger Kunsthalle in der Lichtwark-Galerie, Raum 104, ein letztes Mal die Ölstudie Elbe und Neustädter Ufer in Dresden im Abendlicht (1837) des norwegischen Künstlers Johan Christian Dahl (1788–1857). Sie wurde 1988 für die Hamburger Sammlung erworben, gehörte allerdings schon damals rechtmäßig der Stadt Cottbus, der sie nun – nach einer langen Restitutionsgeschichte – zurückgegeben wird. Als Leihgabe begrüßen wir zugleich einen Gast aus der Cottbuser Sammlung: die Ölstudie Kreidefelsen auf Rügen (1828) des Berliner Malers Carl Blechen (1798–1840). Dieses Werk war von 1911 bis zu seinem Verkauf 1924 im Besitz der Hamburger Kunsthalle, bevor es schließlich 1938 nach Cottbus gelangte.
Markus Bertsch und Ute Haug haben die Sammlungspräsentation rund um die beiden Ölstudien kuratiert und stellen in ihrer gemeinsamen Führung das künstlerische Umfeld sowie die bewegte Geschichte der Werke vor.
Es gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen; bitte halten Sie mindestens 1,5 m Abstand zueinander. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.